.yt Domain: Die offizielle Länderendung von Mayotte
.yt ist die Länderendung von Mayotte, dem französischen Überseedepartement im Kanal von Mosambik. Die Zone kam am 17. November 1997 in die Root-Zone und wurde im Dezember 2011 für Registrierungen geöffnet — im selben Jahr, in dem Mayotte zum 101. Departement Frankreichs wurde. Registry ist Afnic, der französische gemeinnützige Verein, der .fr seit 1986 betreibt. Ausgeliefert wird die Zone über d.nic.fr und zwei externe Secondaries, also über exakt dieselbe Infrastruktur wie das Festland-.fr.
Die Zulässigkeit richtet sich nach Europa, nicht nach der Insel. Artikel 5.1 der Naming Policy öffnet die Registrierung natürlichen Personen mit Wohnsitz und juristischen Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz. Eine Adresse auf Mayotte wird nicht verlangt. Die Türkei steht jedoch nicht auf dieser Liste, weshalb eine dort ansässige Person oder Firma nicht selbst Inhaberin sein kann — und da Artikel 5.2 dieselbe Prüfung auf den administrativen Kontakt anwendet, sind beide Rollen zugleich zu lösen.
Bei der Registrierung werden keine Unterlagen erhoben; Artikel 3.2 stellt klar, dass Afnic keine Befugnis zur Belegprüfung hat. Die Kontrolle folgt später und ist terminiert: Wird ein Nachweisverfahren eröffnet, ist Ihr Portfolio bis zu 7 Tage ausgesetzt, danach bis zu 30 Tage gesperrt und wird ohne Nachweis gelöscht. Namen müssen mindestens drei Zeichen haben, Streitfälle laufen nur über SYRELI und PARL EXPERT. Suchen Sie Ihren Wunschnamen zuerst auf der Seite Domain-Check.
.YT-Domain auf einen Blick
- Registry Afnic (Association Française pour le Nommage Internet en Coopération)
- Registrierung eröffnet Dezember 2011 (Root-Zone-Eintrag: 17. November 1997)
- Zulässigkeitsgebiet EU-Mitgliedstaaten + Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
- Geltendes Regelwerk Afnic Naming Policy, Fassung vom 6. Juli 2026
- Streitbeilegung Nur SYRELI und PARL EXPERT; UDRP gilt nicht
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Mayotte
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.yt-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$14.90 / Jahre -
Transfer
$14.99 / Jahre -
Verlängerung
$16.99 / Jahre -
Rückgängig machen
$52.83 -
Späte Verlängerung
$3.30 -
Domain Treuhand Service
$15.00
Bei jeder .yt-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Sperre
Solange die Sperre aktiv ist, kann Ihre Domain ohne Ihre Freigabe zu keinem anderen Anbieter umziehen.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
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Kostenloser WHOIS-Schutz
Name, Adresse und Telefonnummer erscheinen nicht im öffentlichen WHOIS – das reduziert Spam und betrügerische Anrufe.
Lebenszyklus einer .yt-Domain
Domain-Lebenszyklus
Die Phasen der Reihe nach – von der Registrierung bis zur FreigabeDomain ist registrierbar (Available)
Eine .yt-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.yt-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.yt Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Mayotte
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.yt Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Jawohl
.yt Domain-Registrierzeiten
- Registrierzeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 Jahre
- Verlängerungszeiträume 1,2,3,4,5,6,7,8,9 Jahre
- Vorregistrierung 1 Tage
- Abrechnungszeitraum 45 Tage
- Abschlussfrist 1 Tage
- Fehlerfrist 45 Tage
- Zahlungsfrist 45 Tage
- Wiederherstellungsfrist 30 Tage
- Löschsperrfrist 30 Tage
- Verlängerungszeitpunkt 30 Tag
Erforderliche Dokumente für eine .yt-Domain
In order to register a .YT domain, the domain owner must be
a company or natural person domiciled in European territory (European Union,
Iceland, Liechtenstein, Norway or Switzerland).
If you do not meet this requirement, we can register the
domain in the name of our local representatives and then make it available to
you. This option has an additional cost.
Häufige Fragen zur .yt-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Nicht im eigenen Namen. Artikel 5.1 der Naming Policy öffnet die Registrierung nur natürlichen Personen mit Wohnsitz und juristischen Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz; die Türkei liegt außerhalb dieses Gebiets. Artikel 5.2 wendet dieselbe Prüfung auf den administrativen Kontakt an, beide Rollen müssen die Bedingung erfüllen. Mit einer europäischen Gesellschaft beantragen Sie direkt; ohne sie muss eine zulässige Partei beide Rollen übernehmen, deren aktueller Preis bei der Bestellung erscheint.
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Nein, und genau das unterscheidet diese Endung von den meisten Inselendungen. Das Regelwerk verlangt weder Adresse noch Niederlassung noch örtlichen Vertreter auf Mayotte, sondern knüpft die Bedingung an einen Kontinent. Ein Unternehmen aus dem französischen Festland, aus Deutschland oder aus der Schweiz kann eine .yt-Domain also direkt halten. Der Bezug zu Mayotte ergibt sich aus dem Namen selbst, nicht aus einer Ansässigkeitsprüfung. Für eine Marke, die den Inselmarkt anspricht, ist die Endung damit erreichbar — sofern Sie eine Gesellschaft im Zulässigkeitsgebiet haben.
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Bei der Registrierung nicht. Artikel 3.2 nennt den Grund: Das französische Post- und Telekommunikationsgesetz gibt Afnic keine Befugnis, Unterlagen wie einen Handelsregisterauszug oder eine Markenbestätigung zu prüfen. Die Bedingung bleibt dennoch verbindlich. Afnic kann von sich aus oder nach einer Meldung eine Überprüfung eröffnen; geht sie in ein Nachweisverfahren über, wird Ihr Portfolio bis zu 7 Tage ausgesetzt und danach bis zu 30 Tage gesperrt und ohne Nachweis gelöscht. Startet das Verfahren bei der Registrierung, wird stattdessen die Veröffentlichung im DNS ausgesetzt.
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Für ein bis zehn Jahre. Artikel 2.8 legt die Laufzeit auf ein bis zehn Jahre ab Registrierung fest und überlässt die Wahl dem Inhaber und dem Registrar; Zwischenwerte sind nicht ausgeschlossen. Der letzte Absatz desselben Artikels kehrt die übliche Verlängerungslogik um: die Verlängerung erfolgt stillschweigend, ein Name verfällt also nicht von selbst, sondern erst, wenn der Registrar aktiv einen Löschauftrag sendet. Das senkt das Risiko, eine Domain durch ein verpasstes Datum zu verlieren, deutlich.
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Den Registrarwechsel regelt Artikel 6.6: Der Inhaber wählt den neuen Registrar frei, dieser übernimmt die Formalitäten und muss die Inhaberschaft unberührt lassen. Den Inhaberwechsel regelt Artikel 6.4, und er wiegt schwerer: Registrare müssen vorab die Zustimmung beider Parteien einholen, in der Insolvenz kann sie nur der bestellte Verwalter erteilen. Auch der neue Inhaber muss die Zulässigkeitsprüfung bestehen. Den Umzug starten Sie auf der Seite Domain-Transfer.
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Bei natürlichen Personen nicht. Artikel 8.4 bestimmt, dass auf Verlangen der CNIL und nach der DSGVO von natürlichen Personen registrierte Namen standardmäßig unter die eingeschränkte Veröffentlichung fallen: Im Whois erscheinen keine personenbezogenen Daten, nur technische Angaben bleiben sichtbar, und Sie sind weiterhin per E-Mail erreichbar, ohne dass Kontaktdaten offengelegt werden. Firmenregistrierungen werden veröffentlicht, denn die Option gilt nur für natürliche Personen. Einen Eintrag prüfen Sie über die Whois-Suche.
Hilfe bei der .yt Domainregistrierung erhalten
Wir sind jederzeit für Sie da!