.nc-Domain (Neu-Kaledonien)

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WAS IST EINE .NC-DOMAIN

.nc Domain: Die Länderendung von Neukaledonien

.nc ist die Länderendung von Neukaledonien, der französischen Überseegemeinschaft im Südpazifik; die Zone kam am 13. Oktober 1993 in die Root-Zone und ist damit die älteste der hier behandelten französischen Überseeendungen. Registry ist OPT-NC, die öffentliche Post- und Telekommunikationsbehörde Neukaledoniens; die Zone steht getrennt von den Endungen der Afnic und folgt einem eigenen Regelwerk. Selbst die Gebühren werden durch Verwaltungsakt bestätigt, nämlich durch Beschluss der Regierung Neukaledoniens.

Die Zulässigkeitsprüfung trennt diese Endung deutlich von den übrigen. Artikel 4 der Naming Charter verlangt, dass der Inhaber in Neukaledonien niedergelassen ist, und Artikel 11 teilt das in drei Kategorien: juristische Personen, die im örtlichen RIDET-Register identifizierbar sind, selbstständige Gewerbetreibende mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet und Privatpersonen mit dortigem Hauptwohnsitz seit mehr als sechs Monaten. Jede Kategorie reicht eigene Nachweise ein, die alle fünf Jahre erneuert werden. Ein Treuhänder-, Vertreter- oder Nominee-Modell kennt die Charter überhaupt nicht.

Praktisch heißt das: Ohne eine in Neukaledonien niedergelassene Gesellschaft oder einen dortigen Wohnsitz bleibt die Endung verschlossen, und ein Treuhänder öffnet sie nicht, weil ein solcher Weg nicht veröffentlicht ist. Auch die Anzahl der Namen ist begrenzt — juristische Personen und Gewerbetreibende dürfen fünf halten, Privatpersonen einen. Eine weitere Härte liegt bei den Streitfällen: Die Charter sagt ausdrücklich, dass die Behörde kein alternatives Verfahren anbietet. Für eine Einschätzung Ihrer Lage schreiben Sie uns über die Seite Kontakt.

Im Streitfall bleibt nur der Gerichtsweg: Artikel 25 der Naming Charter formuliert es ohne Einschränkung: Die Behörde bietet keine alternativen Streitbeilegungsverfahren an, Domaininhaber müssen ihre Streitigkeiten daher auf dem ordentlichen Rechtsweg klären. Weder die aus gTLDs bekannte UDRP-Beschwerde noch das französische SYRELI-Verfahren greifen in dieser Zone. Für Markeninhaber ist die Folge unmittelbar: Gegen eine bösgläubige Registrierung gibt es keinen schnellen administrativen Weg. Auch bei der Löschung gilt eine Härte — Artikel 24 erklärt die Löschung aus technischen Gründen für unumkehrbar und kennt kein Rückholfenster nach Ablauf. Erforderliche Dokumente ansehen →
Logo der Domain-Endung .nc

.NC-Domain auf einen Blick

  • Registry OPT-NC (Office des Postes et Télécommunications), Nouméa
  • Root-Zone-Eintrag 13. Oktober 1993
  • Geltendes Regelwerk Charte de nommage du .nc, Fassung 20100603 (3. Juni 2010)
  • Zulässigkeit Nur in Neukaledonien niedergelassene Personen und Einrichtungen
  • Obergrenze an Namen Fünf für juristische Personen und Gewerbetreibende, einer für Privatpersonen
  • Streitbeilegung Kein alternatives Verfahren; nur der Rechtsweg
  • Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
  • Land Neu-Kaledonien
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 2 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

Ähnliche Domain-Endungen

Wenn Sie denselben Namen mit mehreren Endungen registrieren, kann niemand sonst Ihre Marke belegen.

.nc-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren

Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.

  • Transfer

    $246.00 /2 Jahre
  • Verlängerung

    $246.00 /2 Jahre

Bei jeder .nc-Domain inklusive

  • Kostenlose DNS-Verwaltung

    A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.

  • Domain-Weiterleitung

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.nc-Domain: Daten und Registrierungsregeln

Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.

.nc Domain-Registrierung

  • Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
  • Land Neu-Kaledonien
  • Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
  • Registrierungszeitraum 2 - 10 Jahre
  • Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück

.nc Domain-Unterstützung

  • IDN-Unterstützung Nein
  • Transfer-Unterstützung Jawohl
  • Unterstützung für späte Verlängerung Nein

Erforderliche Dokumente für eine .nc-Domain

In order to register a .NC domain, the domain owner must be a company or natural person with local presence and administrative contact in New caledonia.


Note: 

The minimum domain registration period is 2 years.


Häufige Fragen zur .nc-Domain

Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.

  • Nein. Artikel 4 der Naming Charter beschränkt die Inhaberschaft auf natürliche und juristische Personen, die in Neukaledonien niedergelassen sind, und Artikel 11 knüpft jede Kategorie an ein örtliches Register oder einen örtlichen Wohnsitz. Da die Charter kein Treuhänder-, Vertreter- oder Nominee-Modell kennt, öffnet auch ein Stellvertreter die Tür nicht. Der Schlussabsatz desselben Artikels dehnt die Regel zeitlich aus: Wer Wohnsitz oder Niederlassung dort verliert, darf nicht mehr Inhaber sein. Haben Sie eine Gesellschaft vor Ort, schreiben Sie uns über die Seite Kontakt.

  • Das hängt von der Kategorie ab, und die Nachweise werden regelmäßig erneuert. Juristische Personen reichen eine Kopie ihrer RIDET-Kennung und des Handelsregistereintrags ein; selbstständige Gewerbetreibende ergänzen die Gewerbebescheinigung und den Personalausweis. Privatpersonen müssen bei der Kontoeröffnung den Nachweis einer seit mehr als sechs aufeinanderfolgenden Monaten bestehenden Adresse in Neukaledonien und einen gültigen Ausweis vorlegen, bei jeder Verlängerung zusätzlich eine höchstens drei Monate alte Wohnsitzbescheinigung. Fehlen sie, werden Konto und Namen ohne Vorankündigung gesperrt.

  • Zwischen 12 und 60 Monaten. Artikel 10 der Naming Charter definiert die Laufzeit als mindestens zwölf und höchstens sechzig Monate ab dem letzten abgerechneten Vorgang und macht die Verlängerung stillschweigend: Die Registrierung läuft weiter, solange der Inhaber keinen Löschauftrag sendet. Die Höchstlaufzeit beträgt damit fünf Jahre, nicht zehn. Artikel 20 ergänzt, dass die Verwaltungsgebühr im Voraus zu zahlen ist, Rechnungen nur auf den Inhaber lauten und technische wie administrative Änderungen sowie Löschanträge nicht berechnet werden.

  • Drei Zeichen. Artikel 15 der Naming Charter erklärt Namen mit weniger als drei Zeichen, Namen mit Bindestrich am Anfang oder Ende sowie übermäßig lange Namen für nicht registrierbar. Zulässig sind allein die Buchstaben A-Z des französischen Alphabets, die Ziffern 0-9 und der Bindestrich — Akzentbuchstaben und nichtlateinische Schriften sind nicht aufgeführt, diese Zone unterstützt also kein IDN. Artikel 17 fügt eine weitere Schranke hinzu: Eine Vorreservierung ist gleich welcher Art ausgeschlossen, es gibt weder Warteliste noch Vorrecht.

  • Es gibt zwei Vorgänge, einer wiegt schwerer. Den Inhaberwechsel regelt Artikel 26: Die Übertragung ist möglich, doch der Identifikationsschritt unterliegt der vorherigen Kontrolle durch OPT-NC, der neue Inhaber muss die Zustimmung des bisherigen nachweisen, und der Antrag ist allein vom Inhaber zu unterschreiben und per Post zu senden — einen Online-Weg gibt es nicht. Den Wechsel des Verwalters (gestionnaire) regelt Artikel 21 und er ist einfacher: Der Inhaber führt ihn im eigenen Verwaltungsbereich durch.

  • Bei natürlichen Personen lassen sie sich verbergen. Artikel 30.2 der Naming Charter definiert eine Option namens eingeschränkte Veröffentlichung: Erfolgt die Registrierung durch eine natürliche Person, kann der Inhaber sie in Anspruch nehmen, und dann werden Telefon, Fax, Anschrift und E-Mail nicht im Whois veröffentlicht, es bleiben nur technische Angaben, und der Inhaber ist per E-Mail erreichbar, ohne dass Daten offengelegt werden. Der administrative Kontakt hat dasselbe Recht. Artikel 18 bestätigt, dass ein Überprüfungsverfahren diese Vertraulichkeit nicht aufhebt.

  • Ausschließlich vor Gericht. Artikel 25 der Naming Charter sagt es in einem Satz: Die Behörde bietet keine alternativen Streitbeilegungsverfahren an, Inhaber müssen ihre Streitigkeiten also auf dem ordentlichen Rechtsweg klären. Eine UDRP-Beschwerde oder das französische SYRELI-Verfahren greifen in dieser Zone folglich nicht. Artikel 27 regelt die Zwangsübertragung, bindet sie aber an eine vorläufig vollstreckbare Gerichtsentscheidung und an deren Zustellung an die Behörde durch einen Gerichtsvollzieher.

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