.ua Domain: Die markengebundene Länderendung der Ukraine
.ua ist die Länderdomain (ccTLD) der Ukraine und wurde am 1. Dezember 1992 in die Root-Zone eingetragen. Verwaltet wird die Zone von Kyjiw aus durch Hostmaster Ltd. Für Namen direkt unter .ua gelten zwei Regelwerke gemeinsam: die Verordnung für öffentliche Domains vom 24. Januar 2020 und die .UA-Verordnung vom 1. April 2014. Widersprechen sie einander, geht die .UA-Verordnung vor, denn sie legt die besonderen Bedingungen dieser Zone fest.
Der Unterschied liegt in der Zulassungsklausel. Artikel 3.3 der .UA-Verordnung delegiert einen Namen nur, wenn seine Schreibweise mit einer Marke übereinstimmt, zu deren Nutzung der Antragsteller in der Ukraine berechtigt ist. Geschützt sein kann diese Marke auf zwei Wegen: durch eine eigene ukrainische Eintragungsurkunde oder durch Schutz, der auf ukrainischem Gebiet nach dem Madrider Abkommen erlangt wurde. Der zweite Weg macht .ua für Rechteinhaber aus dem Ausland erreichbar. Staatsangehörigkeit, Ansässigkeit oder eine ukrainische Anschrift sind nicht verlangt — der Schutz der Marke im Land schon.
Wie eng dieses Tor ist, zeigen die Zahlen: Die Statistik von Hostmaster weist zum 1. August 2026 auf der zweiten Ebene von .ua 25.343 Namen aus, in com.ua dagegen 270.731 — dort wird keine Marke verlangt. Die Markennummer ist im Antrag ein Pflichtfeld, die Registry prüft jeden Antrag von Hand, und diese Prüfung darf 14 Tage nicht überschreiten. Wenn Sie die Marke halten, prüfen Sie in der Domainabfrage, ob Ihr Wunschname heute frei ist.
.UA-Domain auf einen Blick
- Registry Hostmaster Ltd. (ТОВ «Хостмайстер»), Kyjiw
- Delegiert seit 1. Dezember 1992
- Geltende Regeln Verordnung für öffentliche Domains 3.5 (24. Januar 2020) + .UA-Verordnung 1.0 (1. April 2014)
- Voraussetzung der Vergabe Der Name muss der Schreibweise einer in der Ukraine geschützten Marke entsprechen
- Prüfung des Antrags Höchstens 14 Tage; jeder Antrag wird manuell geprüft
- Größe der Zone 25.343 Namen (1. August 2026); 270.731 in com.ua
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Ukraine
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.ua-Domain-Preise – ohne versteckte Gebühren
Registrierung, Transfer und Verlängerung weisen wir einzeln aus. Der Verlängerungspreis kann vom Preis des ersten Jahres abweichen – Sie sehen beide von Anfang an.
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Neuregistrierung
$110.00 /Jahr -
Transfer
$110.49 /Jahr -
Verlängerung
$119.89 /Jahr -
Rückgängig machen
$254.90
Bei jeder .ua-Domain inklusive
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Kostenlose DNS-Verwaltung
A-, MX-, TXT- und CNAME-Einträge ändern Sie selbst im Panel – beim Umzug von Website oder Postfach warten Sie auf niemanden.
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Domain-Weiterleitung
Leiten Sie die Domain kostenlos auf Ihre bestehende Website, eine Kampagnenseite oder ein Social-Media-Profil weiter.
Lebenszyklus einer .ua-Domain
Was nach dem Ablauf Tag für Tag passiert
Tag 0 ist das Ablaufdatum der DomainKurz gesagt: Bei .ua legt die Registry fest, was nach dem Ablauf passiert – das unterscheidet sich von Endung zu Endung. Das Diagramm unten zeigt die Fristen, die tatsächlich für .ua gelten, Tag für Tag. Eines bleibt bei jeder Endung gleich: vor dem Ablaufdatum zu verlängern ist immer der günstigste und sicherste Weg.
Domain ist registrierbar (Available)
Eine .ua-Adresse in dieser Phase ist noch frei und geht an denjenigen, der zuerst registriert. Prüfen Sie Ihren Wunschnamen – ist er frei, gehört er Ihnen in wenigen Minuten.
Domain ist aktiv (Active Period)
Nach abgeschlossener Registrierung gehört die Domain Ihnen für die gewählte Laufzeit. Sie können jederzeit vor Ablauf verlängern oder die automatische Verlängerung aktivieren – dann müssen Sie das Datum nicht im Blick behalten.
Wiederherstellungsphase (Redemption Period)
Die Domain wird nach Ablauf nicht sofort freigegeben – in diesem Zeitfenster gehört sie weiterhin Ihnen und kann zurückgeholt werden. Bei manchen Endungen fällt dafür eine zusätzliche Wiederherstellungsgebühr an; günstiger ist es, rechtzeitig zu verlängern.
Löschsperrfrist (Pending Delete Period)
Wird auch die Wiederherstellungsfrist versäumt, tritt die Domain in die letzte Phase vor der Löschung ein. Verlängern oder Zurückholen ist dann nicht mehr möglich; nach Ablauf wird die Registrierung endgültig entfernt.
Domain ist wieder frei
Ist die Löschung abgeschlossen, verschwindet die Domain aus dem System und steht allen offen – begehrte Namen sind oft binnen Minuten weg. Lassen Sie die automatische Verlängerung aktiv, damit ein wichtiger Name gar nicht erst so weit kommt.
.ua-Domain: Daten und Registrierungsregeln
Registrierungsbedingungen, unterstützte Funktionen und die Fristen der Registry – in einer Tabelle.
.ua Domain-Registrierung
- Dokumentenanforderung Erforderliche Dokumente ansehen
- Land Ukraine
- Zeichenanzahl 3 - 63 Zeichen
- Registrierungszeitraum 1 - 10 Jahre
- Anzahl der Nameserver 2 - 10 Stück
.ua Domain-Unterstützung
- IDN-Unterstützung Nein
- Transfer-Unterstützung Jawohl
- Unterstützung für späte Verlängerung Nein
Erforderliche Dokumente für eine .ua-Domain
Häufige Fragen zur .ua-Domain
Die Fragen, die vor der Registrierung wirklich gestellt werden – klar beantwortet.
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Ja. Artikel 3.3 der .UA-Verordnung bestimmt, dass Namen auf der zweiten Ebene von .ua ausschließlich dann delegiert werden, wenn die Schreibweise des Namens mit einer Marke übereinstimmt, zu deren Nutzung der Antragsteller in der Ukraine berechtigt ist. Es muss eine Wortmarke sein; besteht eine eingetragene Marke aus Bild und Text, zählt nur der geschützte Wortbestandteil. Ohne Marke auskommen die Schwesterzonen com.ua und net.ua, in denen nach Antragseingang vergeben wird.
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Ja. Die Verordnung erkennt eine Marke in zwei Formen an: als eigene ukrainische Eintragungsurkunde oder als Schutz, der auf ukrainischem Gebiet nach dem Madrider Abkommen erlangt wurde. Der zweite Weg öffnet die Zone für ausländische Unternehmen mit einer internationalen Registrierung, welche die Ukraine benennt. Eine Gründung in der Ukraine ist nicht nötig, ebenso wenig eine dortige Anschrift oder Vertretung. Wer den Madrid-Weg nutzt, legt dem Antrag einen von der zuständigen Behörde beglaubigten Auszug aus dem Amtsblatt des Internationalen Büros der WIPO bei.
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Artikel 3.9 nennt drei Fälle. Bei einer ukrainischen Markenurkunde eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie; bei Schutz nach dem Madrider Abkommen einen beglaubigten Auszug aus dem WIPO-Amtsblatt; und wenn die Marke nicht auf Ihren Namen eingetragen ist, die beglaubigte amtliche Veröffentlichung der Übertragung oder der Lizenz. Im technischen Antrag ist zusätzlich die Markennummer ein Pflichtfeld. Die Registry prüft den Antrag anhand dieser Unterlagen von Hand, längstens innerhalb von 14 Tagen.
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Artikel 3.10 beschreibt die Prüfung in vier Schritten, die in dieser Reihenfolge ablaufen: ob die Marke in der Ukraine geschützt ist, ob sie dem Namen nach den Schreib- und Transliterationsregeln der Artikel 3.6 bis 3.8 entspricht, ob der Kontakt im Feld registrant der Inhaber der Markenrechte ist und ob deren Laufzeit abgelaufen ist. Artikel 3.11 bestimmt, dass ein Antrag, der diese Prüfung nicht besteht, als fehlerhaft gilt und zurückgewiesen wird. Die Ablehnung benennt den nicht erfüllten Schritt.
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Artikel 3.5 begrenzt die Schreibweise einer Marke auf lateinische Buchstaben, Ziffern und den Bindestrich; Marken in anderen Alphabeten werden transliteriert. Artikel 3.6 räumt dem Registranten die Wahl zwischen fünf Transliterationstabellen ein: die Tabelle der Ministerkabinettsverordnung Nr. 55 von 2010, den Standard GOST 16876-71, eine von der Registry veröffentlichte Zusatztabelle, die Tabelle der Rechtsterminologiekommission von 1996 und die Tabelle «Ukrainische Lateinschrift» von 1995. Sonderzeichen wie das kaufmännische Und werden entweder englisch ausgeschrieben oder weggelassen.
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Artikel 3.2 der .UA-Verordnung verlangt einen Namen von mindestens 1 und höchstens 63 Zeichen. Er muss mit einem Buchstaben oder einer Ziffer beginnen und enden und darf nur lateinische Buchstaben, Ziffern und den Bindestrich enthalten; ein Bindestrich darf nicht gleichzeitig an dritter und vierter Stelle stehen. Diese letzte Regel vermeidet die Kollision mit dem Präfix «xn--» der IDN-Kodierung und hält nicht-lateinische Namen praktisch aus der zweiten Ebene von .ua heraus. Der auf dieser Seite gezeigte Zeichenbereich kann davon abweichen.
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Zum Ablauf wechselt der Name in die automatische Verlängerungsphase; der DNS-Dienst läuft weiter, und gelöscht wird nur auf Antrag des Registrars. Nach der Löschung verschwindet der Name aus dem DNS und bleibt 30 Tage im Status redemptionPeriod, danach folgen fünf Tage pendingDelete. Eine Warnung gilt speziell für .ua: Nach Artikel 4.5 kann der Name gelöscht werden, bevor ein Wiederherstellungsantrag bearbeitet ist, wenn dieser weniger als 14 Tage vor Ende der Rückholfrist eingeht — die Prüfung erfolgt manuell.
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Über UA-DRP. Nach der Chronologie von Hostmaster gilt die Richtlinie für Namen auf der zweiten Ebene von .ua seit dem 19. März 2019; für com.ua seit dem 19. Dezember 2019, für org.ua seit dem 1. November 2024 und für net.ua sowie in.ua seit dem 15. Februar 2025. In Kraft sind die Richtlinie vom 15. Februar 2025 und die Verfahrensregeln vom 1. November 2024; entschieden wird von Verwaltungsgremien des WIPO Arbitration and Mediation Center. Für die Anwendung im Kriegsrecht gilt eine gesonderte Entscheidung.
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